Allgemeine Kulturförderung des Landes Burgenland

Das Land Burgenland unterstützt kulturelle Vorhaben in unterschiedlichen Bereichen: Betrieb kultureller Einrichtungen, kulturelles Ausstellungswesen, Bildende und Darstellende Kunst, Denkmal- und Ortsbildpflege, Festspiele, Film und Fotografie, Gedenk- und Erinnerungskultur, Volksgruppen, Volkskultur und kulturelles Erbe (Heimat- und Brauchtumspflege), Kulturaustausch, Literatur und Medien, Museumswesen, Musik, schöpferische Freizeitgestaltung und Kulturanimation, Volkskunst, wissenschaftliches Archiv- und Bibliothekswesen sowie Wissenschaft.

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt im Rahmen der im Landesvoranschlag vorgesehenen Mittel. Es können sowohl Projektförderungen für einzelne Vorhaben als auch Basisförderungen für laufende Programme oder Infrastruktur beantragt werden.

 

Einreichfristen

Projektförderungen (einjährige Vorhaben):
Anträge können laufend eingebracht werden. Die Berücksichtigung erfolgt zu den Stichtagen 1. Februar, 1. Mai und 1. Oktober.

   Einreichungen werden wie folgt zugeordnet:
      •   bis zum 1. Februar – erste Förderperiode
      •   vom 2. Februar bis zum 1. Mai – zweite Förderperiode
      •   vom 2. Mai bis zum 1. Oktober – dritte Förderperiode

Mehrjährige Projektförderungen sowie Jahresprogramm- oder Basisförderungen:
Anträge sind in der dritten Förderperiode des vorangehenden Jahres oder spätestens bis zum 1. Februar des ersten Förderjahres einzureichen.

 

Bitte lesen Sie die folgenden Dokumente vor der Einreichung Ihres Antrages sorgfältig durch.
Diese stehen Ihnen als Download zur Verfügung und enthalten alle Informationen zur Antragstellung sowie die erforderlichen Unterlagen.

 

Informationen zur Antragstellung und Abrechnung 

Allgemeine Informationen zur Kulturförderung
Hinweise zur Abrechnung

 

Kontakt & Information

Kulturförderung Burgenland GmbH
Tel.: +43 - 2682 719-2400
E-Mail: office@kulturfoerderung-burgenland.at