Allgemeine Kulturförderung des Landes Burgenland
Das Land Burgenland unterstützt kulturelle Vorhaben in unterschiedlichen Bereichen: Betrieb kultureller Einrichtungen, kulturelles Ausstellungswesen, Bildende und Darstellende Kunst, Denkmal- und Ortsbildpflege, Festspiele, Film und Fotografie, Gedenk- und Erinnerungskultur, Volksgruppen, Volkskultur und kulturelles Erbe (Heimat- und Brauchtumspflege), Kulturaustausch, Literatur und Medien, Museumswesen, Musik, schöpferische Freizeitgestaltung und Kulturanimation, Volkskunst, wissenschaftliches Archiv- und Bibliothekswesen sowie Wissenschaft.
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt im Rahmen der im Landesvoranschlag vorgesehenen Mittel. Es können sowohl Projektförderungen für einzelne Vorhaben als auch Basisförderungen für laufende Programme oder Infrastruktur beantragt werden.
Bitte lesen Sie die folgenden Dokumente vor der Einreichung Ihres Antrages sorgfältig durch.
Diese stehen Ihnen als Download zur Verfügung und enthalten alle Informationen zur Antragstellung sowie die erforderlichen Unterlagen.
Informationen zur Antragstellung und Abrechnung
- Allgemeine Informationen zur Kulturförderung
- Hinweise zur Angabe von quantitativen Projektmerkmalen
- Hinweise zur Abrechnung
Einreichfristen
Einjährige Projektförderungen
Anträge auf einjährige Projektförderung können laufend eingereicht werden. Für die Bearbeitung gelten folgende Stichtage:
1. Februar – für Anträge, die vom 2. Oktober des Vorjahres bis einschließlich 1. Februar eingereicht werden
1. Mai – für Anträge, die vom 2. Februar bis einschließlich 1. Mai eingereicht werden
1. Oktober – für Anträge, die vom 2. Mai bis einschließlich 1. Oktober eingereicht werdenBasisförderungen und mehrjährige Förderungen
Anträge auf Basisförderung sowie auf mehrjährige Förderung können nur in der dritten Förderungsperiode des vorangegangenen Jahres und in der ersten Förderungsperiode des ersten Förderjahres berücksichtigt werden.
Die Einreichung ist daher vom 2. Mai des vorangegangenen Jahres bis spätestens 1. Februar des ersten Förderjahres möglich.
Beispiel: Für eine Förderung ab dem Jahr 2027 kann der Antrag ab 2. Mai 2026 eingereicht werden und muss spätestens am 1. Februar 2027 vorliegen.
Antragsformulare
Bitte wählen Sie das für die gewünschte Förderart und Förderdauer passende Antragsformular:
- Antrag auf einjährige Projektförderung
- Antrag auf einjährige Basisförderung (Infrastruktur und/oder Jahresprogramm)
- Antrag auf mehrjährige Projekt- oder Basisförderung
Kontakt & Information
Kulturförderung Burgenland GmbH
Tel.: +43 - 2682 719-2400
E-Mail: office@kulturfoerderung-burgenland.at
