Öffnung der Kulturhäuser des Landes Burgenland

Das Land Burgenland stellt Kunst- und Kulturschaffenden – ob Institutionen, Vereinen oder Einzelpersonen – die Kulturhäuser der Kultur-Betriebe Burgenland GesmbH kostenfrei oder zu besonders günstigen Konditionen zur Verfügung. Dabei handelt es sich nicht um eine finanzielle Förderung im klassischen Sinn, sondern um die Bereitstellung professionell ausgestatteter Veranstaltungsräume und Infrastruktur.

Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an nicht-kommerzielle Projekte von Kulturträgerinnen und Kulturträgern mit Sitz, Arbeitsmittelpunkt oder wesentlicher Tätigkeit im Burgenland.

Die Nutzung der Kulturhäuser erfolgt inklusive eines Standardpakets, das Räumlichkeiten, Betriebspersonal und technische Ausstattung umfasst, und ist sowohl für Einzelveranstaltungen als auch für Veranstaltungsreihen möglich. Auf Wunsch werden Veranstaltungen ohne zusätzliche Kosten in die regulären Marketingmaßnahmen aufgenommen.

Einreichfrist: spätestens zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn

 

Bitte lesen Sie die folgenden Dokumente vor der Einreichung Ihres Antrages sorgfältig durch.
Diese stehen Ihnen als Download zur Verfügung und enthalten alle Informationen zur Antragstellung sowie die erforderlichen Unterlagen.

 

Kontakt & Information

Kulturförderung Burgenland GmbH
Tel.: +43 - 2682 719-2400
E-Mail: office@kulturfoerderung-burgenland.at