Ankauf von Kunstwerken der zeitgenössischen bildenden Kunst im Rahmen der Galerienförderung

Voraussetzungen für den Ankauf von Kunstwerken

Der Ankauf von Kunstwerken zählt zu den wichtigsten Förderinstrumenten des Landes Burgenland im Bereich der zeitgenössischen bildenden Kunst. Die erworbenen Werke werden in die Kunstsammlung des Burgenländischen Landesmuseums aufgenommen.

Alle Ankäufe erfolgen im Rahmen der gemeinsamen Galerienförderung von Bund und Land.

Die Abwicklung des Kunstankaufs einschließlich der Rechnungslegung erfolgt ausschließlich über eine österreichische Galerie. Voraussetzung ist, dass diese insbesondere Künstler:innen am Beginn ihrer Laufbahn („emerging artists“) oder bislang noch nicht etablierte künstlerische Positionen vertritt.

Mit den Museumsankäufen werden drei Bereiche des Kunstgeschehens gefördert: die Museen als Sammlungs- und Präsentationsorte, die Galerien durch eine Stärkung ihrer Ausstellungs- und Vermittlungstätigkeit sowie die Künstler:innen selbst. 

Ziel ist es, Kunstwerke von hoher künstlerischer Qualität zu erwerben, Künstler:innen nachhaltig zu unterstützen und ihre Sichtbarkeit zu stärken.
 

Bewerbung

Grundsätzlich können sich alle im Burgenland wohnhaften Künstler:innen um den Ankauf von Kunstwerken bewerben. Darüber hinaus können auch Bewerbungen von Künstler:innen berücksichtigt werden, die regelmäßig im Burgenland künstlerisch tätig sind oder das Land als Arbeits- oder Rückzugsort gewählt haben.

Die Bewerbung ist ausschließlich unter Verwendung des vollständig ausgefüllten Bewerbungsformulars  

entweder per E-Mail an

office(at)kulturfoerderung-burgenland.at

oder postalisch an

Kulturförderung Burgenland GmbH
Franz Schubert-Platz 6, A-7000 Eisenstadt

einzureichen.

Um die Vorgaben der Fördervereinbarung zu erfüllen, muss die Rechnungslegung über eine österreichische Galerie erfolgen. 

Künstler:innen, die nicht von einer Galerie vertreten werden, sind selbst dafür verantwortlich, eine geeignete österreichische Galerie für die Abwicklung des Kunstankaufs einschließlich der Rechnungslegung beizuziehen.

Der Bewerbung sind digitale Fotos von bis zu zehn Kunstwerken beizulegen. Zu jedem Werk sind folgende Angaben erforderlich: 
Titel, Entstehungsjahr, Technik, Maße und Verkaufspreis
 

Einreichfrist

Bewerbungen um einen Kunstankauf sind bis zum 1. Juni des jeweiligen Jahres einzureichen. Die eingelangten Bewerbungen werden bis zur Sitzung des Beirats für bildende Kunst in Evidenz gehalten.

Der Beirat für bildende Kunst, ein unabhängiges Gremium aus Fachexpert:innen, beurteilt die eingelangten Bewerbungen und gibt Empfehlungen für die Kunstankäufe ab.

Nach dem 1. Juni eingelangte Bewerbungen können im laufenden Kalenderjahr nicht mehr berücksichtigt werden und werden auch nicht für das Folgejahr vorgemerkt. Eine erneute Bewerbung im darauffolgenden Jahr ist jedoch möglich.

Nach einem erfolgten Ankauf ist – unabhängig vom Monat des Ankaufs – ein Mindestabstand von vier Jahren bis zu einem weiteren Ankauf einzuhalten.


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Kontakt und Information

Mag.a Margit Fröhlich, BA
Tel.: +43 - 2682 719-4000
E-Mail: office(at)landesmuseum-burgenland.at
 

Eine Auflistung der Objekte, die in den letzten Jahren aus Mitteln der Galerienförderung angekauft wurden, finden Sie hier!